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Vererben
Die typische testamentarische Gestaltung – Berliner Testament unter Ehegatten mit nacherbenden leiblichen Kindern – ist in Zeiten der Patchworkfamily häufig keine praktikable Gestaltungsmöglichkeit mehr, weil der Steuerfreibetrag von EUR 400.000 nur den leiblichen Kindern zusteht, nicht aber den Kindern des neuen Partners. Zudem sind Neuregelungen der Europäischen Erbrechtsverordnung von Bedeutung, wenn man seinen Lebensabend außerhalb von Deutschland verbringen möchte.