Unternehmen

Die Gründung einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft nach dem Musterprotokoll geht zwar schnell, damit wird aber nicht immer der mit der Gesellschaftsgründung verfolgten Zweck erreicht.

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Verträge für Gesellschaften

Der Notar berät Sie zu den Möglichkeiten, eine GmbH-Satzung zu gestalten. Der Notar entwirf auch Gesellschaftsverträge für Personenhandelsgesellschaften und für Partnerschaftsgesellschaften und sorgt für die Registrierung der Gesellschaften im Handelsregister.

Auch der „Unternehmenskauf“, die Abtretung von Geschäftsanteilen, die Umwandlung von Gesellschaften in andere Rechtsformen oder deren Löschung im Handelsregister werden notariell begleitet.

  • Gesellschafterbeschlüsse
  • Gründung von Gesellschaften
  • Handelsregisteranträge
  • Kapitalerhöhungen
  • Liquidationen
  • Treuhandverträge
  • Übertragung von Gesellschaftsanteilen
  • Umwandlungen

Weitere Informationen:

https://www.bnotk.de/Buergerservice/Informationen/Unternehmen/index.php
https://www.ihk-berlin.de/Service-und-Beratung?param=recht_und_steuern

Kontakt

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Gerne beantworte ich Ihre Fragen, bitte nutzen Sie hierfür das unten stehende Kontaktformular. Tragen Sie bitte Ihre Telefonnummer ein, wenn Sie einen Rückruf wünschen.

Zur Vorbereitung eines Besprechungstermins können Sie sich auch im Bereich Downloads informieren und einen Laufzettel herunterladen, ausfüllen und mir zukommenlassen.

030 439905-0

Schloßstraße 24, 13507 Berlin
notar@kanzlei-vonholst.de